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BGH, 23.03.1965 - 1 StR 27/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fremdabtreibung und versuchte Fremdabtreibung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung - Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.01.1961 - 4 StR 500/60
Durchstechen der Gebärmutter bei dem Versuch einer Abtreibung - Unterlassen der …
Auszug aus BGH, 23.03.1965 - 1 StR 27/65
Das wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Strafkammer von der in § 226 mit § 228 StGB festgesetzten Mindeststrafe ausgegangen ist (vgl. BGHSt 15, 345). - BGH, 13.07.1951 - 2 StR 277/51
Auszug aus BGH, 23.03.1965 - 1 StR 27/65
Wegen der Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch bedarf es keines näheren Eingehens auf den auch von der Revision berührten Umstand, daß die Angeklagte im Falle W. zu Unrecht nur wegen versuchter Fremdabtreibung - statt wegen vollendeter Abtreibung - in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung verurteilt worden ist (vgl. hierzu BGHSt 1, 278, 280 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 277/51]; RGSt 67, 206). - RG, 11.05.1933 - II 125/33
Gehört zum Tatbestand der Abtreibung nach § 218 StGB., daß die Schwangere die …
Auszug aus BGH, 23.03.1965 - 1 StR 27/65
Wegen der Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch bedarf es keines näheren Eingehens auf den auch von der Revision berührten Umstand, daß die Angeklagte im Falle W. zu Unrecht nur wegen versuchter Fremdabtreibung - statt wegen vollendeter Abtreibung - in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung verurteilt worden ist (vgl. hierzu BGHSt 1, 278, 280 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 277/51]; RGSt 67, 206).